Stellungnahme zu StGB und StPO
Die geplanten Änderungen werden grundsätzlich begrüßt, da dadurch die Umsetzung des Römer Statuts durch Schaffung von Tatbeständen gegen das Verschwindenlassen von Personen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreicht werden wird.
Die Schaffung einer bundesweiten Sonderzuständigkeit für Straftaten nach dem 25. Abschnitt des Strafgesetzbuchs bei der Staatsanwaltschaft Wien und beim Landesgericht für Strafsachen Wien wird jedoch abgelehnt.
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