Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Dieser Entwurf stellt die Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (EU) 2019/1023 (RIRL) dar, die zwei wesentliche Ziele verfolgt:

  1. Rettung von Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, aber noch nicht zahlungsunfähig sind;
  2. Möglichkeit einer vollen Entschuldung redlichen Einzelunternehmern binnen 3 Jahren.

Im Entwurf werden etliche unbestimmte Begriffe verwendet. Nur exemplarisch sei auf den Begriff der „wahrscheinlichen Insolvenz“ (Artikel 1) oder der „öffentlichen Stellen“ (Artikel 1) verwiesen. Wie im Folgenden aufgezeigt wird, kann der Entwurf den Anforderungen der Praxis in etlichen Punkten nicht gerecht werden.

Stellungnahme

Veröffentlicht am: 7. Apr. 2021

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