Reformvorschläge für eine funktionierende Justiz
Die Vereinigung der österreichischen RichterInnen und Richter und die Bundesvertretung RichterInnen und StaatsanwältInnen in der GÖD haben in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung in den vergangenen Monaten alle MitarbeiterInnen der Gerichte und Staatsanwaltschaften um Reformvorschläge gebeten, die entweder zu mehr Effizienz und/oder besserer Qualität führen sollen.
Hintergrund dieses Projekts war, dass die österreichische Justiz seit einigen Jahren von einem massiven Sparkurs betroffen ist, vor allem im Personalbereich. Dieser hat bereits viele Gerichte an den Rand der Funktionsfähigkeit gebracht. Insbesondere die angespannte Personalsituation stellt die Justiz vor kaum noch zu bewältigende Probleme. Mit den derzeit vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen wird die Gerichtsbarkeit ihre Leistungen nicht mehr in der gewohnten Qualität erbringen können. Trotzdem sind alle JustizmitarbeiterInnen bemüht, auch weiterhin eine funktionierende Justiz zu gewährleisten. Aus der Praxis gibt es daher zahlreiche Vorschläge, die ein effizienteres Arbeiten ermöglichen oder die Qualität steigern können. Wir haben diese zusammengefasst und insgesamt 66 Reformvorschläge ausgearbeitet.
Die Umsetzung dieser Reformvorschläge soll einen Beitrag zu mehr Effizienz und einer besser funktionierenden Justiz leisten. Sie können jedoch unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur bedingt zum Erfolg führen. Ohne ordentliche personelle und materielle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist jegliche Reformbemühung zum Scheitern verurteilt.