Rechtspraktikantengesetz

Die Verlängerung der Gerichtspraxis auf (leider nur) sieben Monate und eine Anhebung des Ausbildungsbeitrags wurden von der Standesvertretung seit Jahren gefordert, vertiefen die Entscheidungsgrundlagen für die Auswahl zur Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst und ermöglichen eine bessere Ausbildung des juristischen Nachwuchses für alle rechtsanwendenden Berufsgruppen.

Stellungnahme

Veröffentlicht am: 19. Feb. 2016

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