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Präsident der tunesischen Richtervereinigung zu einjähriger Haftstrafe verurteilt

Am 2. April 2026 wurde Richter Anas Hmedi, Präsident der Tunesischen Richtervereinigung, in einem umstrittenen Verfahren zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter nimmt diese Entwicklung mit großer Sorge zur Kenntnis.

Hintergrund und Bedenken

Die International Association of Judges (IAJ) hatte bereits mehrfach – zuletzt am 1. April 2026 – auf schwerwiegende Verfahrensmängel hingewiesen, die die Rechtsstaatlichkeit und ein faires Verfahren untergraben. Dazu zählen:

  • Die Aufhebung der richterlichen Immunität ohne gültige Genehmigung einer zuständigen Justizbehörde.
  • Wiederholte und unbegründete Verlegungen des Verfahrens zwischen verschiedenen Gerichten, was gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters verstößt.
  • Eingeschränkte Verteidigungsrechte, darunter verwehrte Akteneinsicht und unzureichende Vorbereitungsmöglichkeiten.
  • Eine Anklage auf fragwürdiger Grundlage, die nicht auf persönlicher Betroffenheit oder konkretem Schaden beruht.

Engagement für die richterliche Unabhängigkeit

Richter Hmedi steht seit Jahren für den Einsatz zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit in Tunesien. Sein Wirken als Präsident der Tunesischen Richter:innenvereinigung wird international als legitim und notwendig anerkannt.

Reaktion der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter

Die Vereinigung solidarisiert sich mit Richter Anas Hmedi und der Tunesischen Richter:innenvereinigung. Sie teilt die Besorgnis über die Entwicklungen in Tunesien, die die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der richterlichen Unabhängigkeit zunehmend missachten. Die weitere Beobachtung des Falls und die Thematisierung der Verstöße in internationalen Gremien bleiben notwendig.


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