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Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz – ObUM-G

Begrüßt wird, dass im Gesetzesentwurf eine ex-lege Obsorge des KJHT für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und Vertriebene vorgesehen wird. Damit wird sichergestellt, dass rascher als bisher unbegleitete Minderjährige auch im Inland durch Personen betreut werden, die sie vertreten können und ihr Wohl besser wahrnehmen können, weil ihnen auch die dafür notwendige Berechtigung zukommt.

Auf einzelne inhaltliche Bedenken wird im Entwurf eingegangen und dazu konkrete Anregungen erstattet.


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