Neukodifikation der Satzungen
Neben sprachlichen Anpassungen, der Streichung nicht mehr aktueller Bestimmungen und systematischer Vereinheitlichungen betreffen die Änderungen überblicksweise insbesondere folgende Punkte:
Geschlechtsformen werden nunmehr durchgehend (zumindest) in weiblicher und männlicher Form verwendet.
Die Abhaltung von Festveranstaltungen zu grundsätzlichen Fragen des Rechtsstaates, der Gerichtsbarkeit und der Richterschaft (vormals „Richtertag“) soll nunmehr alle vier (bisher fünf) Jahre stattfinden und dadurch mit den Neuwahlen des Vorstands synchronisiert werden.
Klargestellt ist, dass die Mitgliedschaft auch für Staatsangehörige möglich ist, die als Richterinnen und Richter an internationalen oder supranationalen Gerichten ernannt waren.
Die Unvereinbarkeit bestimmter parteipolitischer oder fraktioneller Tätigkeiten wird auf jede Funktion in der Vereinigung ausgeweitet.
Von nun an soll jede Hauptversammlung und nicht nur solche im Zusammenhang mit einer Neuwahl der (Vize-)Präsidentin oder des (Vize-)Präsidenten mitgliederöffentlich sein.