Medienaussendung aus Anlass des Strafverfahrens gegen Sebastian Kurz u.a.
Die Geschäftsverteilung bei den Gerichten erfolgt nach objektiven Kriterien im Vorhinein. Weder der Richter selbst, noch die Parteien und insbesondere auch nicht die Politik können sich aussuchen, von wem ein Gerichtsverfahren zu führen ist.