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Kritik an Besetzungspraxis bei gerichtlichen Planstellen

Die Eignung der einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber soll allein maßgebend für die Ernennung auf eine richterliche Planstelle sein. Ein Abgehen von übereinstimmenden Besetzungsvorschlägen zweier Personalsenate durch politische Entscheidungsträger muss als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gewertet werden. Die Vereinigung fordert deshalb die Bindung des Bundespräsidenten und des Bundesministers an gleichlautende Personalsenatsentscheidungen.

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Veröffentlicht am: 2. Nov. 2015

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