Kinder-RückführungsG 2017
Die Eingliederung des bisherigen DurchführungsG zum HKÜ in das AußStrG wird begrüßt. Diese Eingliederung erhöht die Übersichtlichkeit dieser Rechtsmaterien und stellt eine wesentliche Vereinfachung für die Rechtsanwender dar. In diesem so wichtigen Rechtsbereich ist daher eine raschere und einfachere Führung der Verfahren zu erwarten.
Stellungnahme