Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Mit der geplanten Neuregelung des Gehaltsschemas, insbesondere § 24 Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LVwGG), für künftige Landesverwaltungsrichter:innen soll das bisherige Besoldungssystem harmonisiert werden. Die angestrebte Harmonisierung ist ebenso zu begrüßen wie das Bekenntnis zum Richter:innengehalt als Fundament richterlicher Unabhängigkeit. Den damit verbundenen Anforderungen wird der gegenständliche Entwurf aber nicht gerecht. Die bestehende Ungleichbehandlung im Besoldungssystem wird durch den Entwurf nicht nur perpetuiert, sondern werden dadurch neue Ungleichbehandlungen geschaffen.

Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Veröffentlicht am: 20. Mai. 2025

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