Informationsfreiheitsgesetz – IFG
Der vorliegende Entwurf erfüllt die grundsätzliche Forderung nach Transparenz staatlichen Handelns und freierem Zugang zu Informationen, was begrüßt wird, soweit mit dem Entwurf Akte der Justizverwaltung gemeint sind. Im Bereich der Akte der Rechtsprechung bestehen schon jetzt gesetzliche Vorschriften unter welchen Bedingungen am Verfahren nicht beteiligten Dritten Auskunft zu erteilen ist. Diese Regelungen schützen die Rechte und Interessen der Beteiligten. Sie sollten durch das nunmehrige Gesetz nicht unterlaufen werden weshalb dieser Bereich aus dem Anwendungsbereich generell ausgenommen werden sollte.