Kerngedanke des Gesetzesvorhabens ist, dass die Opfer rasch zu ihrem Recht kommen. Um diese Vorgabe und die damit zusammenhängenden Aufgaben der Gerichte erfüllen zu können, ist bereits bei Inkrafttreten des Gesetzespakets eine ausreichende Dotierung mit Richterplanstellen erforderlich. Ohne eine deutliche Aufstockung der Planstellen für Richter*innen wird dieses Vorhaben scheitern.
Meldungen
"Wir treten jedem Versuch, die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung unserer Republik infrage zu stellen, entschieden entgegen."
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