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Hass im Netz – Gesetzespaket

Kerngedanke des Gesetzesvorhabens ist, dass die Opfer rasch zu ihrem Recht kommen. Um diese Vorgabe und die damit zusammenhängenden Aufgaben der Gerichte erfüllen zu können, ist bereits bei Inkrafttreten des Gesetzespakets eine ausreichende Dotierung mit Richterplanstellen erforderlich. Ohne eine deutliche Aufstockung der Planstellen für Richter*innen wird dieses Vorhaben scheitern.

Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz Kommunikationsplattformen-Gesetz Bundesgesetz, mit dem straf- und medienrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden

 

Veröffentlicht am: 14. Okt. 2020

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