Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 Teil II
In sämtlichen in Materialien dargestellten Kostenszenarien wird nicht darauf bedacht genommen, dass die geplanten Änderungen auch zu einem Mehraufwand beim Bundesverwaltungsgericht führen werden. Dass im vorliegenden Entwurf dem Bundesverwaltungsgericht, das primär selbst – nach Durchführung einer Verhandlung – zu entscheiden hat in bestimmten Fällen eine kürzere Entscheidungsfrist als der Verwaltungsbehörde eingeräumt wird, wird kritisiert.
Stellungnahme