Erklärung zur medialen Berichterstattung aus Anlass der Präsentation der Ergebnisse der § 8 BMG-Kommission
Wenn als Reaktion auf die Veröffentlichung der Ergebnisse und Empfehlungen der § 8 BMG-Untersuchungskommission, die sich - zusammengefasst - mit politischen Interventionsversuchen in "justiziellen Angelegenheiten" zu befassen hatte, und die dabei geübte Kritik am Handeln einzelner Personen im Zusammenhang mit einzelnen
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in der medialen Berichterstattung generalisierend „der Justiz“ ein „verheerendes Zeugnis“ und ähnliche Zuschreibungen ausgestellt werden, dann ist diese pauschale Kritik entschieden zurückzuweisen.