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Erbrechtsänderungsgesetz 2015

Da das Erbrecht für viele Menschen eine sensible Rechtsmaterie darstellt und Änderungen nur auf Basis eines breiten Konsens erfolgen sollten, sollten kurzfristig notwendige Änderungen aufgrund der EuErbVO von anderen inhaltlichen Änderungen, Klarstellungen und Ergänzungen entflochten werden und letztere einer eingehenderen Diskussion und Begutachtung unterzogen werden.
Zur Stellungnahme

Veröffentlicht am: 4. Mai. 2015

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