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2. Dienstrechts-Novelle 2018

Die beabsichtigten Regelungen im Bereich des RStDG werden begrüßt. Für gesetzliche Änderungen, die mit finanziellen Belastungen einhergehen, ist auf Grund der massiven Sparvorgaben im Justizbudget unbedingt eine zusätzliche Finanzierung erforderlich.


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