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JGG-Änderungsgesetz 2015

Die Intention des vorliegenden Entwurfes, nämlich die Resozialisierung adoleszenter Straftäter zu fördern und die Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten nach Möglichkeit zu reduzieren, wird von den Standesvertretungen begrüßt. Punktuelle Anregungen und Kritikpunkte finden sich in der angeschlossenen Stellungnahme, insbesondere wird jedoch darauf hingewiesen, dass für  jede Maßnahme, die mit erhöhtem finanziellen oder personellem Aufwand verbunden ist, auch entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen um Einschränkungen in anderen Bereichen der Rechtspflege zu verhindern.

zur Stellungnahme

Veröffentlicht am: 21. Sep. 2015

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