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Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden soll

Die Erhöhung der Pauschalsätze des Verteidigerkostenbeitrages bei Freispruch (§ 393a StPO) und die Einführung eines Pauschalkostenbeitrags bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 196a StPO) wird aus rechtsstaatlichen Erwägungen begrüßt. Der Entwurf schätzt den tatsächlich entstehenden Mehraufwand jedoch deutlich zu niedrig ein. Damit wird die mehr als angespannte personelle Situation an den Gerichten weiter verschlimmert, fehlen doch schon derzeit über 100 Richter:innen an den Bezirks- und Landesgerichten.

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden soll - Stellungnahme

Veröffentlicht am: 8. Mai. 2024

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