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Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird

Die geplante Novelle sieht unter anderem die Abschaffung der sogenannten „Ediktalsperre“ vor, um Großverfahren schneller abwickeln zu können. Zugleich soll die Schwelle für Großverfahren von derzeit 100 auf 50 Beteiligte gesenkt werden.

Die angestrebte Verfahrensbeschleunigung ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.

Allerdings reduzieren die geplanten Änderungen auch den Rechtschutz der Parteien, weshalb es begleitender Maßnahmen bedarf.


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