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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz – Initiativantrag

Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sprechen sich entschieden gegen ein Gesetzesvorhaben aus, wonach gegen Bescheide der Pensionsversicherungsanstalten von den Versicherten nicht mehr sogleich die Sozialgerichte angerufen werden können, sondern nach Erhebung eines Widerspruchs zunächst ein Verwaltungsverfahren durchgeführt wird.

Stellungnahme

Veröffentlicht am: 12. Nov. 2019

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