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BBU-Errichtungsgesetz

Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine ausschließlich im Eigentum des Bundes stehende Bundesagentur in Form einer GmbH geschaffen werden, die näher umschriebene Aufgaben des Bundes im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts übernehmen soll. Diese wurden bisher überwiegend von externen Anbietern für den Bund erbracht.

Die folgende Stellungnahme konzentriert sich auf die Bereiche der Rechtsberatung und -vertretung, denen wesentliche Bedeutung für einen effektiven (gerichtlichen) Rechtsschutz zukommt.

Die Fachgruppe Grundrechte hat auch eine kurze Zusammenfassung zu dieser Stellungnahme verfasst.


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