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Aussendung vom 24. März 2021 zur aktuellen Corona-Situation

Der Betrieb an den Gerichten und Staatsanwaltschaften konnte in den letzten Monaten durch den unermüdlichen Einsatz aller Justizmitarbeiter*innen fast unvermindert aufrechterhalten werden. Der Parteienverkehr und die Verhandlungen finden dabei unter besonders erschwerten und belastenden Bedingungen statt.

Die neuen Virusmutationen, eine größere Ansteckungsgefahr auch jüngerer Personen und schwere Verläufe, die zum Teil bereits zu überlasteten Intensivstationen führen, dürfen jedoch auch von der Justiz nicht ignoriert werden. Wir sehen die aktuelle Covid-19-Situation mit großer Sorge. In den besonders betroffenen Gebieten lässt es sich kaum noch verantworten, Präsenzverhandlungen und -termine mit vielen Verfahrensbeteiligten oder notwendiger Reisetätigkeit von Parteien und Zeug*innen durchzuführen.

Unverminderte Verhandlungstätigkeit ohne entsprechenden Impfschutz, sowohl der Justizangehörigen also auch der anderen Verfahrensbeteiligten, stellt ein hohes Risiko dar. Im Justizressort kommt es jedoch – ähnlich wie bei der Polizei – bei den geplanten Impfungen ständig zu weiteren Verzögerungen. Die zuletzt für März vorgesehenen Impfungen zumindest jener Richter*innen, die regelmäßig Termine in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder im Rahmen von Hausbesuchen bei alten und schwer kranken Menschen durchführen müssen, wurden neuerlich verschoben. Nicht einmal jene Kolleg*innen, die Covid-Stationen in den Spitälern aufsuchen müssen, wurden geimpft. Weitere Verzögerungen bei den Impfungen sind kaum noch zu verantworten. Wir tragen nicht nur selbst ein erhöhtes Risiko, sondern stellen aufgrund unserer zahlreichen Parteienkontakte vor allem für besonders vulnerable Gruppen im Gerichtsverfahren ein Risiko dar. Unsere Appelle an die verantwortlichen Minister*innen blieben jedoch bislang weitgehend erfolglos.

Auch innerhalb der Justiz kommt es derzeit immer öfter zu Covid-19-Erkrankungen. Justiz-Cluster an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wären fatal, der Gerichtsbetrieb muss jedenfalls für alle dringenden Verfahren durchgehend gesichert werden.

Wir haben deshalb an alle Kolleg*innen appelliert, zu ihrem eigenen Schutz und in Wahrnehmung der Verantwortung für die uns beruflich anvertrauten Mitmenschen, in Regionen und Phasen mit hoher Inzidenz und überlasteten Intensivstationen nur dringende Präsenzverhandlungen und -termine abzuhalten. Die Abwägung im jeweiligen Verfahren obliegt selbstverständlich jeder und jedem Einzelnen.

Die Frau Bundesministerin für Justiz wurde dringend ersucht, unseren Appell zu unterstützen, das aktuelle Risiko durch entsprechende Verfügungen zu minimieren und sich weiterhin für rasche Impfungen einzusetzen.

Veröffentlicht am: 25. Mrz. 2021

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