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2. Erwachsenenschutzgesetz (2. Erw.SchG)

Mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird das Sachwalterschaftsrecht neu geregelt. Neue Möglichkeiten der Vertretung, Reduzierung der Einschränkungen der betroffenen Personen und ausgedehnte Handlungsfähigkeit sind die Schwerpunkte der Reform.

Stellungnahme

Veröffentlicht am: 12. Sep. 2016

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