2. Erwachsenenschutzgesetz (2. Erw.SchG)
Mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird das Sachwalterschaftsrecht neu geregelt. Neue Möglichkeiten der Vertretung, Reduzierung der Einschränkungen der betroffenen Personen und ausgedehnte Handlungsfähigkeit sind die Schwerpunkte der Reform.