Stufenbau der Rechtsordnung

Die Regeln, die den Rechtsstaat aufrechterhalten und in welchem Verhältnis Normen zueinander stehen (Stufenbau der Rechtsordnung).

Damit Menschen friedlich zusammenleben können, benötigen sie Regeln für ihr Verhalten. Normen sprechen aus, wie sich Menschen verhalten sollen. Bei der Betrachtung sozialer Beziehungen der Menschen unterscheidet man verschiedene Arten von Normen, die Wertmaßstäbe darstellen.

Rechtsnormen sind Normen, deren Beachtung und Einhaltung i.d.R. durch staatliche Machtmittel (z.B. Pfändung zur Hereinbringung einer nichtbezahlten Steuer) erzwungen werden kann.

Moralische Normen, sittliche Normen und Gebräuche dienen der sozialen Kontrolle; sie stellen Pflichten dar, die der Mensch als Einzelwesen beachten soll. Die Beachtung dieser Normen kann jedoch nicht auf dem Rechtsweg erzwungen werden.

Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der Regeln, die für das Zusammenleben der Menschen in einer Rechtsgemeinschaft (z.B. Staat) gelten. Sie sind mit verbindlicher Wirkung ausgestattet, ihre Einhaltung kann durch Staatsorgane erzwungen werden.

stufenbau

Stufenaufbau der Rechtsordnung:

 Norm Erzeuger
Leitende Verfassungsprinzipien
grundlegende Prinzipien der Verfassung, auch verfassungsrechtliche Grundordnung
Nationalrat; mit 2/3 Mehrheit bei mindestens der Hälfte Anwesenden und Volksabstimmung
Primäres Unionsrecht
Gründungs-, Revisions- und Beitrittsverträge
Vertrag über die Europäische Union (EU-V), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Euratom-Vertrag und Protokolle
EU
Sekundäres Unionsrecht
das von den Organen der Europäischen Union nach Maßgabe des Primärrechts erlassene Recht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen; Art. 288 AEUV)
EU
„Einfaches“ Bundesverfassungsrecht und Landesverfassungsrecht
alle Gesetze des österreichischen Bundes- bzw. Landesverfassungsgesetzgebers, die nicht leitende Prinzipien darstellen.
Nationalrat (Landtag); mit 2/3 Mehrheit bei mindestens der Hälfte Anwesenden
Bundesgesetz (Landesgesetz)
auch einfaches Bundes- bzw. Landesgesetz genannt (im Verhältnis zum Verfassungsgesetz); die in der Praxis wichtigste Norm
Nationalrat (Landtag); mit einfacher Mehrheit bei mindestens einem Drittel Anwesenden
Verordnung
erläutert oder ergänzt ein Gesetz (Aus- oder Durchführungsverordnung)
von Verwaltungsbehörden (hauptsächlich Ministerien) erlassen, basierend auf einer gesetzlichen Ermächtigung
Einzelfallentscheidung Verwaltung: Bescheid
Gericht: Urteil, Beschluss

 

Die Einzelfallentscheidung kann zwangsweise durchgesetzt (Exekution) werden, wenn ihr nicht entsprochen wird.

Die niedrigere Norm muss jeweils durch die höhere gedeckt sein.

Verfassungsgesetze, einfache Gesetze und Verordnungen sind generelle Normen, sie gelten für alle Menschen gleichermaßen.

Bescheide und Urteile sind individuelle Normen, sie gelten nur für die in der Entscheidung angeführten Personen.