Das öffentliche Recht

Die Bedeutung der Hoheitsgewalt, der Unterschied zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit und das weite Feld des Strafrechts.

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Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen, bei denen hoheitliche Macht ausgeübt wird (z.B. Steuerrecht, Gewerberecht, Baurecht, Feuerpolizei), und die Tätigkeit der mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Rechtsträger, wie Bund oder Länder (z.B. Bundesverfassungsgesetz, die Verwaltungsverfahrensgesetze, das Sicherheitspolizeigesetz).

Die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht ist somit auch für die Behördenzuständigkeit von Bedeutung: Der Vollzug des öffentlichen Rechtes liegt vor allem bei den Verwaltungsbehörden.

Die ordentlichen Gerichte sind nur in der Strafrechtspflege mit öffentlichem Recht befasst; der überwiegende Teil der Agenden der ordentlichen Gerichtsbarkeit betrifft Angelegenheiten des Privatrechtes (siehe nächstes Kapitel).