Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg bildet gemeinsam mit dem ihm seit 1988 zur Arbeitserleichterung beigegebenen Gericht erster Instanz (EuGEI) das Rechtsschutzinstrumentarium der EU. Die einheitliche Geltung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten, die Vorrangwirkung vor dem nationalen Recht und die unmittelbare Anwendbarkeit erheblicher Teile des Gemeinschaftsrechts erfordern einen wirksamen gerichtlichen Schutz. In allen Fällen, in denen das Gemeinschaftsrecht in Frage steht oder seine Anwendung strittig ist, hat der EuGH seine Rechtsschutzfunktion wahrzunehmen. Vor allem soll der einheitlichen Charakter der Gemeinschaftsrechtsordnung gewahrt werden, um zu verhindern, dass das Gemeinschaftsrecht in den Mitgliedstaaten unterschiedlich angewandt wird.
Jeder Mitgliedstaat entsendet je einen Richter in den EuGH und das EuGEI. Österreichische Richterin am EuGH ist Maria Berger und Richter am EuGEI Viktor Kreuschitz (Stand: 2015). Nähere Informationen finden Sie unter: curia.europa.eu