4/2025: Harald Wagner „Über die Unabhängigkeit“
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wesentliches Element des liberalen Rechtsstaats. Ihre Wahrung und Stärkung gehört zu den Vereinszwecken der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. In einem engen (innerstaatlichen) Verständnis bedeutet die richterliche Unabhängigkeit, dass Richter:innen keinen Weisungen in Bezug auf ihre rechtsprechende Tätigkeit unterliegen. Ein breiteres Verständnis umfasst auch Fragen der Ernennung der Richter:innen, der Amtszeit, des von der Institution vermittelten Eindrucks der Unabhängigkeit und anderer institutioneller Rahmenbedingungen. Aus Anlass der Bildung einer neuen Bundesregierung und der Vorstellung des Regierungsprogramms widmet sich dieses Editorial verschiedenen Aspekten der Unabhängigkeit.
Während der laufenden Koalitionsverhandlungen Anfang dieses Jahres startete eine Initiative von Juristinnen und Juristen eine an den Bundespräsidenten adressierte Online-Petition für eine unabhängige Justizministerin/einen unabhängigen Justizminister. Jedes Regierungsmitglied ist jedoch schon nach unserer Verfassung als oberstes Organ weisungsfrei und daher unabhängig im strengen Rechtssinn. Der Appell zielte daher auf eine parteiunabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizministeriums ab. Wiewohl in der Vergangenheit durchaus auch parteifreie Personen, die in ihrer Amtsführung einmal mehr und einmal weniger tatsächlich als parteiunabhängig wahrgenommen wurden, diese Funktion bekleideten, könnte man das Verlangen, ein Mitglied der Bundesregierung habe parteifrei zu sein, als eigentümlich empfinden. Auch ein parteifreier Bundesminister ist stets vom Wohlwollen des Bundeskanzlers, der dem Bundespräsidenten jederzeit die Entlassung des Ministers vorschlagen kann, und einer Mehrheit im Nationalrat abhängig. Die Groteske ist aber schon in unserer Verfassung angelegt, weil die Justizministerin nicht nur oberstes Organ der Verwaltung ist, sondern auch eine wichtige Rolle in der und für die Gerichtsbarkeit spielt, indem sie die Spitze der Justizverwaltung und des staatsanwaltschaftlichen Weisungszusammenhangs bildet. Daher ist die im Regierungsprogramm vorgesehene Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften zu begrüßen. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens bedürfen die im Regierungsprogramm angeführten Leitlinien einer solchen Reform noch eines Feinschliffs, um zu gewährleisten, dass das neue System tatsächlich eine Verbesserung der Unabhängigkeit gegenüber dem Status quo bringt. Nur der Vollständigkeit wegen sei bemerkt, dass die Verlagerung der obersten Justizverwaltung zu einem „Rat der Gerichtsbarkeit“ keinen Eingang in das Koalitionsabkommen gefunden hat.
Kritisch fällt der Blick auch auf eine andere Stelle des Regierungsprogramms aus, die mit „Transparente Personalauswahl und -besetzung“ überschrieben ist und die Einbettung des in der vorigen Legislaturperiode bekanntgewordenen „Sideletters“ in das Koalitionsabkommen darstellt. Darin wird unter anderem das „Vorschlagsrecht“ für bestimmte richterliche Planstellen, nämlich die Stellen des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs sowie der Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts quasi im Proporzsystem zwischen Bundeskanzler und Vizekanzler aufgeteilt. Damit ist wohl keine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, das für sämtliche der genannten Stellen die Ernennung durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung vorsieht, gemeint. Vielmehr vereinbarten die politischen Parteien vorab, welcher Koalitionspartner den Vorschlag an den Bundespräsidenten bestimmen darf. Es stimmt wohl, dass die Integration dieser Besetzungsliste in das Regierungsprogramm transparenter ist als ein geheim gehaltener „Sideletter“. Das kann aber nur der erste Schritt sein. Der zweite Schritt muss eine Abkehr von der dadurch sichtbar gemachten Gepflogenheit sein, allerhöchste Stellen der Verwaltungsgerichtsbarkeit einer parteipolitischen Zuordnung zu unterwerfen. In der Welser Erklärung der Richter:innenvereinigung heißt es: „Wir sind überzeugt, dass der Beitritt zu einer politischen Partei oder parteipolitische Tätigkeiten einer Richterin oder eines Richters der Glaubwürdigkeit der unabhängigen, parteipolitisch unbeeinflussbaren und nicht an Interessenverbände gebundenen Gerichtsbarkeit schaden können.“ Die darin angesprochene Glaubwürdigkeit einer unabhängigen Justiz leidet massiv darunter, wenn Richterstellen nach einer Parteilogik vergeben werden oder zumindest ein solcher Eindruck entstehen könnte. Dies gilt im Übrigen insbesondere für die Verwaltungsgerichte, weil gerade diese die von der Politik geleitete Exekutive zu kontrollieren haben. Die im Regierungsprogramm vorgenommene parteipolitische Punzierung betrifft vordergründig nur die Leitungen der Gerichte, die ihrerseits meist nur im untergeordneten Ausmaß in der Rechtsprechung tätig sind. Die vielen anderen Richterinnen und Richter werden hingegen auf Grundlage von Besetzungsvorschlägen richterlicher Gremien ernannt. Aber es sind gerade die prominenten Besetzungsverfahren, die die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit prägen. Dieser Eindruck färbt dann auf das gesamte Gericht und die Gerichtsbarkeit ab. Somit ist die Anscheinsproblematik durchaus vergleichbar mit den Überlegungen zur Einführung einer General- oder Bundesstaatsanwaltschaft.
Anlass zur Hoffnung, dass sich Richterstellen zum letzten Mal in einer solchen Liste in einem Regierungsprogramm finden, gibt, dass sich die Koalitionspartner – wenn auch unter der Überschrift „Verwaltung“ – die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Ziel gemacht haben. In einem Interview wurde die frisch ernannte Justizministerin auf diese Passage des Koalitionsabkommens angesprochen. Sie antwortete, dass dieser Teil des Regierungsprogramms damit zusammenhänge, dass die Richter:innenvereinigung bei den Landesverwaltungsgerichten eine stärkere Loslösung der Nominierung durch die Landesregierungen gefordert habe. Das ist richtig, aber nicht ganz vollständig, weil sich die Forderung auch auf das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und den Verwaltungsgerichtshof bezieht. Der Verfassungsgesetzgeber wäre also berufen, für die Planstellen von Präsident:innen und Vizepräsident:innen aller Verwaltungsgerichte (des Bundes und der Länder) und des Verwaltungsgerichtshofs Besetzungsvorschläge richterlicher Gremien vorzusehen. In Bezug auf die Leitung des Obersten Gerichtshofs gelang dieser Lückenschluss bereits in der letzten Legislaturperiode. Mit der verpflichtenden Einbindung richterlicher Gremien in die Ernennung aller Richter:innen der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte käme Österreich auch endlich den entsprechenden internationalen Empfehlungen, etwa der Europäischen Kommission und der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, nach.
Ein während laufender Budgetverhandlungen geschriebener Leitartikel der Österreichischen Richterzeitung kann die für die unabhängige Rechtsprechung notwendigen Ressourcen nicht aussparen. Wie eingangs gesagt: Institutionelle Fragen, zu denen auch die Personalausstattung der Gerichte gehört, müssen bei der Beurteilung der Unabhängigkeit stets mitbedacht werden. Das Budget muss den Gerichten die erforderlichen Mittel für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stellen. Gernot Kanduth legte in der vorletzten Ausgabe dar, wie sich die Forderung der Standesvertretungen nach 200 zusätzlichen Planstellen für die Zivil- und Strafgerichte berechnet. Dieser Planstellenbedarf wird auch vom Bundesministerium für Justiz anerkannt, wenn auch gleichzeitig auf die angespannte Budgetsituation und die Sparvorgaben verwiesen wird. Wir sind uns aber sicher: Am Rechtsstaat darf nicht gespart werden! Daher hat die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter gemeinsam mit der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eine Unterschriftenaktion gestartet, um von der Bundesregierung ein Bekenntnis zu einem funktionierenden Rechtsstaat, einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und zur Schaffung der notwendigen richterlichen Planstellen zu fordern.
In diesem Sinne und mit der Überschrift des Regierungsprogramms gesprochen: Jetzt das Richtige tun!
Harald Wagner