Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung von Unionsrecht, das auf eine wirksame Vereinheitlichung der strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln in allen Mitgliedstaaten abzielt. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben wird begrüßt, lässt aber eine derzeit schwer quantifizierbare Zunahme und Intensivierung an Strafverfahren erwarten, die zusätzliche staatsanwaltschaftliche und richterliche Personalkapazitäten binden wird, in der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung aber (wieder einmal) nicht berücksichtigt wird.
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