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Staatsanwaltschaftsgesetz

Jede Maßnahme, die geeignet ist, den Anschein allfälliger politischer bzw sachfremder Einflussnahme auf die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit durch das ministerielle Weisungsrecht, zu minimieren bzw zu beseitigen, wird grundsätzlich begrüßt.
Die Schaffung eines (u.a. aus zwei justizexternen Mitgliedern bestehenden) Weisenrates bleibt jedoch hinter den präferierten Forderungen und Erwartungen der Standesvertretungen nach Einrichtung einer Obersten Staatsanwaltschaft als „Ein-Gipfel-Lösung“ bzw einer Generalstaatsanwaltschaft als „Zwei-Gipfel-Lösung“ deutlich zurück.
Zur Stellungnahme

Veröffentlicht am: 5. Mai. 2015

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