Polizeiliches Staatsschutzgesetz

Die Grundrechte auf Leben, Freiheit von Folter und andere Grundrechte legen dem Staat auch eine gewisse Verantwortung auf. Eine Legitimation zur Einschränkung anderer Grundrechte kann daraus nach ständiger Lehre und Judikatur der internationalen und nationalen Gerichte nicht abgeleitet werden. Dies aus dem guten Grund der Gefahr der Aushöhlung der Fundamente unserer demokratischen Gesellschafts- und Rechtsordnung.Polizeiliches Staatsschutzgesetz

Veröffentlicht am: 12. Jun. 2015

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