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Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022

Dieser Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, deren zentrales Anliegen es ist, die Gründung von (Kapital-)Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen solcher Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten sowie die spätere Einreichung von Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister vollständig online zu ermöglichen. Dagegen besteht kein Einwand; dezidiert abgelehnt wird aber aus mehreren Gründen die vorgeschlagene Regelung des § 20a FBG, wonach über Anmeldungen betreffend die erstmalige Eintragung eines Rechtsträgers oder einer Zweigniederlassung im Firmenbuch ehestmöglich zu entscheiden ist und dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen ist, wenn die Entscheidung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Einlangen der Anmeldung bei Gericht getroffen werden kann.

Stellungnahme

 

Veröffentlicht am: 26. Jul. 2022

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