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Bundesgesetz, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden

Das Anliegen, missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge einzudämmen, ist ein legitimes und nachvollziehbares Anliegen.

Inwieweit mit diesem Entwurf der verfolgte Lenkungseffekt erzielt werden kann, bleibt fraglich.


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