1–2/2025: Gernot Kanduth „Zahlen lügen nicht“
Eigentlich hätte sich dieses Editorial bereits dem Regierungsprogramm für die nächsten knapp fünf Jahre widmen sollen – die Gründe, warum dieses Thema einer der nächsten Ausgaben vorbehalten bleiben muss, sind allgemein bekannt. Dennoch ist es vor allem in Anbetracht der gegebenen Budgetsituation und den damit mehr oder weniger reflexartig in Aussicht gestellten Einsparungen in der „Verwaltung“ und „bei den Ministerien“ unvermeidbar, (auch) an dieser Stelle eine der wichtigsten justizpolitischen Forderungen an die nächste Bundesregierung zu wiederholen – nämlich die nach einer deutlichen Erhöhung der richterlichen Planstellen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Dieses Anliegen zielt nicht vorrangig darauf ab, das Arbeitspensum der Kolleg:innen – das mit einer Auslastung von 120 % in vielen Bereichen der Rechtsprechung faktisch bereits zur Sechs-Tage-Woche geführt hat – zu mindern.
In Wahrnehmung einer Verantwortung für das Funktionieren des Rechtsstaates geht es vielmehr darum, Verfahrensverzögerungen zu verhindern und die hohe Qualität der Entscheidungen zu sichern, die der österreichischen Gerichtsbarkeit – auch im internationalen Vergleich – seit Jahrzehnten bescheinigt wird. Nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen werden die berechtigten Ansprüche der Menschen, die auf gerichtliche Entscheidungen angewiesen sind, weiterhin auf höchstem Niveau und in angemessener Zeit erfüllt werden. Damit wird nicht nur die psychische Belastung der Verfahrensbeteiligten in Grenzen gehalten, die Dauer von Gerichtsprozessen hat zudem direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich: Abgesehen vom Zinsschaden, der etwa bei zivilrechtlichen Leistungsansprüchen mit jeder Verzögerung einhergeht, setzen ökonomische Entscheidungen und deren Vorbereitung eine geklärte Rechtslage voraus. Letztlich steht aber auch das Renommee Österreichs als funktionierender Rechtsstaat auf dem Spiel – denn „justice delayed is justice denied“.
Die Welt lässt sich zwar allein mit Zahlen nicht erklären, ohne Zahlen kann sie aber auch nicht verstanden werden. Deshalb sollen auch hier auf offiziellen Statistiken basierende Fakten hervorgehoben werden, um die Situation anschaulich machen: Die vom Bundesministerium für Justiz erstellte Personalanforderungsrechnung weist derzeit einen Fehlbestand von 61 Richter:innen an den Landesgerichten und 108 an den Bezirksgerichten aus. Diese Lücke ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Anstiegs der Aktenzahlen in den letzten Jahren: In Relation zu dem in wesentlichen Bereichen ohnehin schon auffällig anfallsintensiven Jahr 2023 sind im Jahr 2024 etwa an den Bezirksgerichten 7 % und an den Landesgerichten 12 % mehr zivilgerichtliche Streitsachen angefallen, in Arbeitsrechtssachen beträgt das Plus 13 % und auch im Strafrecht ist eine Steigerung von 5 % bei den Hauptverhandlungen eingetreten.
Dazu kommt ein weiterer Planstellenbedarf durch zusätzliche Aufgaben infolge der in den letzten rund eineinhalb Jahren beschlossenen Gesetze:
- Strafrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung von wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verfolgter Menschen (zusätzlicher Bedarf laut Wirkungsorientierter Folgenabschätzung [WFA]: + 3);
- §§ 196a und 393a StPO – Verteidigungskostenbeitrag (WFA: + 6);
- StPRÄG 2024 – Sicherstellung von Mobiltelefonen und Datenträgern (WFA: + 16);
- § 48a GOG – Veröffentlichung der OLG-Entscheidungen (WFA: + 5);
- Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzung (WFA: + 2);
- Grundbuchs-Novelle 2023 (WFA: + 0,8);
- CBCR-Veröffentlichungsgesetz (WFA: + 0,5).
Insgesamt hat der Gesetzgeber im Zivil- und Strafrecht in den letzten rund eineinhalb Jahren Arbeit für 33,3 Richter:innen geschaffen, ohne die entsprechenden Planstellen zu systemisieren. Von all diesen Werten ausgehend ist die Forderung nach 200 zusätzlichen Richter:innen für die ordentliche Gerichtsbarkeit jedenfalls gerechtfertigt – außerdem werden die Anfallsteigerungen unweigerlich bei den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof ankommen.
In unseren Bemühungen werden wir in diesem Kontext von der Präsidentin und den Präsidenten der Oberlandesgerichte unterstützt. In einer an die künftige Bundesregierung gerichteten Aussendung vom 25. November 2024 fordern sie Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaates. Dabei greifen sie auch auf, dass sich die Justiz in einem kritischen Zustand befindet – nicht zuletzt, weil derzeit rund 200 richterliche Planstellen an den Landes- und Bezirksgerichten fehlen.
Die Situation beim Bundesverwaltungsgericht zeigt ähnliche Defizite: Durch kontinuierliche Anfallsteigerungen seit dem Jahr 2020 und einem signifikanten Zuwachs an Materiengesetzen (allein 14 in den letzten beiden Jahren) fehlen auch beim größten Gericht Österreichs zumindest zehn richterliche Stellen. Das Bundesfinanzgericht wiederum ist seit Jahren weit davon entfernt, alle vorhandenen Planstellen zu besetzen. Dass sich diese Lücken auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit negativ auf die Verfahrensdauern und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs auswirken, muss wohl nicht besonders betont werden.
Bleiben wir bei Zahlen und Statistiken und blicken auf Entwicklungen außerhalb der Gerichtsbarkeit: In den letzten zehn Jahren wuchs die Bevölkerung in Österreich etwa von 8,51 Mio auf 9,16 Mio (+ 7 %); die Zahl der Rechtsanwält:innen stieg um 19 %, bei den Polizist:innen beträgt das Plus 15 %. Dagegen fällt der Zuwachs an richterlichen Planstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bescheiden aus: Die Erhöhung von 1.739,45 (2014) auf 1.779 (2024) macht gerade einmal + 2,27 % aus.
Klar ist, dass die budgetären Herausforderungen, vor denen wir stehen, enorm sind. Doch die jährlichen Kosten für eine richterliche Planstelle an den Bezirks- und Landesgerichten belaufen sich auf nur etwa 140.000 Euro. Hinzu kommt, dass die bevorstehenden Pensionsabgänge durch den Einsatz jüngerer Kolleg:innen kompensiert werden, was die durchschnittliche Gehaltseinstufungen senken und den budgetären Effekt mindern wird. Auch die höheren Einnahmen durch die steigenden Aktenzahlen und Pauschalgebühren können und müssen als Argument für zusätzliche Investitionen in den Rechtsstaat herangezogen werden. Eine unmittelbare Besetzung aller benötigten Planstellen ist ferner nicht realistisch, weshalb ohnehin nur eine etappenweise Erhöhung über einen Zeitraum von etwa drei Jahren anzudenken wäre – auch dadurch würden die Auswirkungen auf das Budget reduziert werden. Schließlich liegt Österreich im EU-Vergleich bei den Gesamtausgaben für Gerichte als Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes ohnehin nur im letzten Drittel (19. von 27) – Tendenz sinkend.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine verfehlte Sparpolitik die Gerichtsbarkeit in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben schwächt. Wenn sich die kommende Bundesregierung zu einem funktionierenden Rechtsstaat und einer tatsächlich unabhängigen Gerichtsbarkeit bekennen will, muss sie sowohl in personeller wie auch in finanzieller Hinsicht ausreichend investieren. Eine Budgetkonsolidierung mit dem Rasenmäher, bei der die Auswirkungen der Entscheidungen nicht bedacht werden, ist abzulehnen und wäre anhand der aufgezeigten Lage geradezu fahrlässig.
Die Zahlen lügen nicht, sondern offenbaren, dass die Kolleg:innen in ihrer Belastung längst an ihre Grenzen gestoßen sind. Eine chronisch überlastete Justiz führt schließlich nicht nur zu längeren Verfahrensdauern, sondern wirkt sich auch auf die Attraktivität des Berufsbildes aus. Wenn die Politik nicht ehestmöglich gegenlenkt, gefährdet sie nicht nur das Funktionieren des Rechtsstaates und damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Effizienz der Gerichte, sondern schwächt auch die Position des Staates im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte.
Die Zahlen lügen nicht – sie rufen vielmehr dazu auf, das Fundament des Rechtsstaates zu stärken, bevor er durch Personalmangel und Überlastung unweigerlich Schaden nimmt.
Gernot Kanduth