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04/2026: Martin Ulrich „Bundestag 2026 – Neuwahlen erfolgt!“

Am 19. März 2026 fand im Festsaal des Obersten Gerichtshofs im Justizpalast in Wien der alle fünf Jahre stattfindende Bundestag der GÖD-Bundesvertretung der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter statt. Im Bereich der Bundesvertretung ist der aus den Mitgliedern der Bundesleitung und den von den Landestagen gewählten Delegierten bestehende Bundestag das höchste gewerkschaftliche Gremium in dessen Rahmen unter anderem auch die Neuwahlen für die künftige fünfjährige gewerkschaftliche Funktionsperiode durchgeführt werden.

So erfolgte im ersten gewerkschaftsinternen Teil nach Begrüßung der anwesenden Funktionärinnen und Funktionäre nicht nur seitens des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ein resümierender Rückblick zu den zahlreichen Aktivitäten und auch erzielten Erfolgen der letzten Jahre, sondern auch ein Ausblick auf die künftigen – insbesondere im Gehalts- und Planstellenbereich bestehenden – Herausforderungen der Zukunft. Der erteilten Entlastung der Bundesleitung betreffend die zu Ende gegangene Funktionsperiode folgte dann die geheime Wahl zur künftigen Zusammensetzung der vom Bundestag zu wählenden Gremien. Nachdem in den vergangenen Monaten an den verschiedenen Dienststellen bereits die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und in den Bundesländern die Landesleitungen gewählt worden waren, wurden nun vom Bundestag – größtenteils kontinuitätswahrend – der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, die weiteren Mitglieder der Bundesleitung sowie die Vertrauensobleute der Bundesleitung, weiters die Bundesfachgruppe „Verwaltungsgerichte“, deren Vorsitzende/r und Stellvertreter/-in auch Mitglieder der Bundesleitung sind, sowie die über die Vorsitzenden und Stellvertreter der Landesleitungen hinausgehenden weiteren Mitglieder der sogenannten erweiterten Bundesleitung gewählt. Weiters wurden auch Delegierte bzw Ersatzdelegierte für den alle Vertretungsbereiche der Gewerkschaft öffentlicher Dienst umfassenden und im November 2026 mehrere Tage im Austria Center Vienna stattfindenden GÖD-Bundeskongress sowie für die sogenannte Länderkonferenz gewählt. Eine Auswahl der neugewählten Kolleginnen und Kollegen findet sich demnächst auf der Homepage der Bundesvertretung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unter www.richter-staatsanwaelte.goed.at.

Allen Kolleginnen und Kollegen, die zur (Wieder-) Wahl angetreten sind und sich dadurch zu einem (weiteren) Wirken in der gewerkschaftlichen Standesvertretung bereit erklärt haben, sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt! Dieses zum Ausdruck gebrachte Engagement zur Übernahme zusätzlicher (Standesvertretungs-) Aufgaben ist gerade in Zeiten einer unzureichenden Personalausstattung im richter- und staatsanwaltschaftlichen Bereich und eines allgemein aus zahlreichen Gründen zunehmenden Arbeitsdrucks keine Selbstverständlichkeit, wofür auch entsprechend Respekt und Anerkennung zu zollen ist.

Im Anschluss daran hat der Bundestag – basierend auf Vorschlägen der in den Bundesländern abgehaltenen Landestage sowie aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Anträge an den GÖD-Bundeskongress beschlossen, die (neben weiteren Forderungen) insbesondere eine zusätzliche, der gestiegenen Arbeitslast entsprechende Personalausstattung fordern, andererseits aber auch eine Attraktivierung von richter- und staatsanwaltschaftlichen Gehaltsansätzen sowie eine Erhöhung der gegenüber Aktivbezügen deutlich zurückbleibenden Ruhestandsbezüge betreffen.

Schließlich galt es aber auch, verdienten GÖD-Funktionärinnen und -Funktionären die bis zur durchgeführten Neuwahl auch Bundesleitungsmitglieder waren und nach vielen Jahren auf eigenen Wunsch aus der gewerkschaftlichen Standesvertretung ausgeschieden sind, für ihr gewerkschaftliches Engagement zu danken, nämlich Kollegin Mag.a Melike Yolsal (zuletzt Vorsitzende der vorarlberger Landesleitung und Bundesleitungsmitglied) sowie Kollegen Mag. Gerhard Höllerer (zuletzt Vorsitzender des gewerkschaftlichen Betriebsausschusses beim Bundesverwaltungsgericht, stellvertretender Vorsitzender der Bundesfachgruppe „Verwaltungsgerichte“ und in dieser Funktion ebenfalls Bundesleitungsmitglied).

An diesen GÖD-internen Teil schloss dann nach kurzer Pause die Festveranstaltung an, zu der auch zahlreiche hochrangige Ehrengäste aus dem Justizbereich eingeladen waren.

So konnten die Frau Bundesministerin für Justiz Dr.in Anna Sporrer, gemeinsam mit dem Herrn Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. und der Frau Generalprokuratorin Mag.a Margit Wachberger ebenso begrüßt werden, wie der Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz (BMJ) Dr. Alexander Pirker, MBA, die weiteren Sektionschefs Mag. Christian Auinger, Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder und Generaldirektor Mag. Friedrich Alexander Koenig, die Präsidentin und Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck, Mag.a Katharina Lehmayer, Mag. Michael Schwanda, Dr. Helmut Katzmayr und Dr. Klaus-Dieter Gosch, die Leiter der Oberstaatsanwaltschaften Wien, Linz und Innsbruck, Mag. Johann Fuchs, LL.M. (WU), Dr. Friedrich Hintersteininger und Mag. Thomas Schirhakl, MBA, der Präsident des Bundesfinanzgerichts Dr. Peter Unger sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Mag.a Christina Kuzmany und für die GÖD deren Vorsitzender Mag. Dr. Eckehard Quin und der Vorsitzende der GÖD-Bundesvertretung Justiz ADir. HR Werner Gschwandtner.

Mit daran anschließenden Grußworten würdigten die Justizministerin, GÖD-Vorsitzender Mag. Dr. Eckehard Quin, der Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter (RiV) Dr. Gernot Kanduth sowie die Präsidentin der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) Mag.a Elena Haslinger die Bedeutung der gewerkschaftlichen Standesvertretung für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Berufsstand und den stets wertschätzenden und konstruktiven Austausch.

In meiner daran anschließenden Festrede konnte ich dann einerseits die in den letzten fünf Jahren zahlreich behandelten Themenbereiche Revue passieren lassen und auf erreichte Erfolge hinweisen, andererseits aber auch ungelöste Themen ansprechen und einen Ausblick auf künftige Herausforderungen im Justizbereich wagen. Ebenso war es mir ein Anliegen, mich auch bei unseren befreundeten Standesvertretungen, der RiV und der StAV für die exzellente Zusammenarbeit und auch beim BMJ und den Dienstbehörden und -stellen – mögen auch funktionsbezogen immer wieder unterschiedliche Standpunkte vertreten werden – für den stets wertschätzenden Austausch zu bedanken. Im Detail kann die Festrede ab Seite 71 in dieser Ausgabe der Richterzeitung nachgelesen werden.

Im Anschluss daran bildete unter der Moderation des wiedergewählten Vorsitzenden-Stellvertreters Dr. Stefan Pfarrhofer (LG Linz) eine prominente Gesprächsrunde bestehend aus FH-Prof.in Dr.in Kathrin Stainer-Hämmerle (FH Kärnten), Martin Thür (ORF), Dr.in Alexandra Thurner, LL.M. (Korn Rechtsanwälte OG) und Mag. Josef Barth (WKStA-Öffentlichkeitsarbeit) eine hochinteressante Podiumsdiskussion zum Thema „Justiz in der medialen Öffentlichkeit“, bei der nach erfolgter Befundaufnahme der Versuch, weitere Verbesserungsmöglichkeiten der justiziellen Medienarbeit auszuloten, unternommen wurde.

Nach erfolgter Verabschiedung nahm die Festveranstaltung ihren gemütlichen Ausklang bei einem Getränkeempfang und einem daran anschließenden Come2gether.


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