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03/2026: Maria Nazari-Montazer „Wie wird der Rechtsstaat resilient?“

Angesichts weltweit zunehmender autoritärer Tendenzen stellt sich immer drängender nicht nur die Frage, wie der Rechtsstaat verteidigt werden kann, sondern wie widerstandsfähig seine Strukturen tatsächlich sind. Begriffe wie „judicial backsliding“ und „democratic backsliding“ beschreiben den schleichenden Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen – oft nicht durch offene Brüche, sondern durch politische Einflussnahme, Delegitimierung und institutionelle Aushöhlung.

Der „Tag der Richterinnen und Richter 2025“ stand unter dem Motto „Deshalb Rechtsstaat – erklären · verstehen · verteidigen“. Heute zeigt sich: Neben Erklärung und Verteidigung braucht es vor allem eines – nachhaltige Resilienz.

Weltweit erleben wir eine gezielte Strategie, Gerichtsentscheidungen als politisch motiviert darzustellen und Richterinnen und Richter persönlich zu diffamieren. In den Vereinigten Staaten werden unliebsame Richter als „crooked“ oder „lunatic“ bezeichnet, in sozialen Medien angegriffen oder durch sogenannte Swatting-Angriffe (das absichtliche Absetzen eines falschen Notrufs, um einen bewaffneten Polizeieinsatz gegen eine Person auszulösen) eingeschüchtert.1)

Auch in Europa mehren sich problematische Entwicklungen: In Italien, Rumänien, Albanien und weiteren europäischen Staaten kommt es immer wieder zu medialen Kampagnen gegen einzelne Richterinnen und Richter, während sogenannte „Justizreformen“ schrittweise die institutionelle Unabhängigkeit einschränken. Außerhalb Europas zeigen etwa Tunesien und Mexiko, wie rasch formale Eingriffe zu struktureller Schwächung führen. In Mexiko wurde durch eine umfassende Verfassungsreform die Wahl von Richterinnen und Richtern eingeführt, deren Kandidatinnen und Kandidaten zuvor von Exekutive und Legislative nominiert werden. Damit werden fachliche Qualifikation und institutionelle Distanz zunehmend durch politische Loyalität ersetzt – mit absehbaren Folgen für die richterliche Unabhängigkeit.

Österreich ist von solchen Zuständen zum Glück entfernt. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass auch hier politische Akteure vereinzelt Gerichtsentscheidungen delegitimieren oder pauschale Vorwürfe erheben. Derartige Aussagen bleiben nicht folgenlos. Sie tragen zu einer negativen Einstellung gegenüber den Gerichten bei und können langfristig das – nach dem aktuellen EU-Justizbarometer sehr gute – Vertrauen in die österreichische Gerichtsbarkeit untergraben.

Kritik an Gerichtsentscheidungen ist legitim und notwendig. Sie muss jedoch sachlich erfolgen und darf nicht in persönliche Diffamierung umschlagen. Wo Richterinnen und Richter als Feindbilder konstruiert werden, gerät der Rechtsstaat insgesamt in Gefahr. Angriffe und Einschüchterung wirken sich auch unmittelbar auf die Qualität der Rechtsprechung aus.

Besonders besorgniserregend sind aktuelle Entwicklungen in den USA. Nachdem der Supreme Court Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, bezeichnete der Präsident das Urteil als „Schande“ und erklärte, er schäme sich für einzelne Richter. Er sprach ihnen Kompetenz und Integrität ab und unterstellte politische Abhängigkeit. Solche Aussagen aus höchster politischer Ebene entfalten internationale Signalwirkung – und normalisieren den Angriff auf unabhängige Gerichte.

Gleichzeitig gibt es auch ermutigende Zeichen. Die International Association of Judges (IAJ) wurde, gemeinsam mit dem Internationalen Strafgerichtshof, von Even H. Eriksen, Mitglied des norwegischen Parlaments, für den Friedensnobelpreis 2026 nominiert.2) Die Nominierung würdigt das konsequente Engagement der IAJ für die richterliche Unabhängigkeit und ihren Beitrag zur Stärkung der internationalen Rechtsordnung. Die Verleihung des Friedensnobelpreises 2026 wird im Oktober bekannt gegeben.

Dass ausgerechnet der vom U.S. Präsidenten so ersehnte Friedensnobelpreis der Internationalen Richtervereinigung (IAJ) und dem Internationalen Strafgerichtshof verliehen werden könnte, finde ich als Standesvertreterin bemerkenswert. Diese Nominierung unterstreicht einerseits das Bedürfnis nach einer unabhängigen Instanz, die eine objektive und sachliche Einschätzung abgibt. Andererseits gewinnt sie gerade vor dem Hintergrund der von der US-Regierung verhängten Sanktionen gegen Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshofes auch eine erhebliche rechtspolitische Brisanz. Wenn individuelle Amtsträger eines unabhängigen internationalen Gerichts mit Einreiseverboten und Vermögenssanktionen belegt werden, berührt dies den Kern richterlicher Unabhängigkeit und stellt die Funktionsfähigkeit multilateraler Strafgerichtsbarkeit grundsätzlich in Frage. Eine Auszeichnung von IAJ und Internationalem Strafgerichtshof wäre ein deutliches Signal für die Unabhängigkeit der Justiz und die Bindung an das Völkerrecht in Zeiten politischer Einflussnahme.

Besonders instruktiv zum Thema Resilienz ist das „Justiz-Projekt“3) des rechtswissenschaftlichen Open Access-Forums Verfassungsblog (Verfassungsblog.de), in dem in rund 70 Recherchegesprächen zentrale Verwundbarkeiten der deutschen Justiz analysiert wurden. Im Fokus der Untersuchung standen Ernennung, Beförderung, Disziplinierung und Gerichtsorganisation – also jene Bereiche, die sich besonders leicht politisch instrumentalisieren lassen.

Die dort identifizierten „Schwachstellen“ zeigen, dass Resilienz nicht abstrakt entsteht, sondern konkret gestaltet werden muss. Auch für die österreichische Gerichtsbarkeit würde es sich lohnen, diese Themenfelder systematisch zu reflektieren.

Die Erfahrung zeigt, dass die Schwächung der Justiz selten mit offenen Brüchen beginnt. Sie setzt vielmehr bei scheinbar technischen Fragen an: bei Zuständigkeiten, Budgethoheit, Personalentscheidungen oder Berichtspflichten. Wer diese Stellschrauben kontrolliert, beeinflusst langfristig auch die inhaltliche Rechtsprechung. Resilienz bedeutet daher, diese Mechanismen frühzeitig zu erkennen und institutionell abzusichern.

Resilienz des Rechtsstaats entsteht durch institutionelle Sicherungen, durch professionelle Unabhängigkeit, aber auch durch gesellschaftliche Unterstützung. Letztere setzt voraus, dass Richterinnen und Richter in ihrer Rolle der Realität entsprechend wahrgenommen werden, sodass verzerrende, polarisierende Darstellungen nicht so leicht auf fruchtbaren Boden fallen. Dazu bedarf es einer modernen und transparenten Justizkommunikation, die alle Gelegenheiten nützt, die von den Gerichten getroffenen Entscheidungen sachlich und kompetent, aber auch für möglichst viele verständlich und nachvollziehbar zu erklären.

Resilienz ist kein abstraktes Schlagwort, sondern eine praktische Frage guter Organisation, klarer Zuständigkeiten und ausreichender Ressourcen. Sie entscheidet darüber, ob Gerichte auch unter Druck unabhängig, sachlich und mutig bleiben können – oder ob Anpassungsdruck schleichend Wirkung entfaltet.

Als Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter tragen wir Verantwortung, Missstände klar zu benennen und zugleich Brücken zur Öffentlichkeit zu bauen. Unsere Aufgabe beschränkt sich dabei nicht auf die aktuellen Herausforderungen des gerichtlichen Alltags, sondern richtet sich auch auf die Sicherung der strukturellen Voraussetzungen unabhängiger Justiz.

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die richterliche Unabhängigkeit, die ihren Ausdruck in entsprechender gesetzlicher und institutioneller Absicherung findet. Diese zeigt sich im Bereich der Justizverwaltung in der richterlichen Selbstverwaltung, in Form der rechtsprechenden Tätigkeit der Personalsenate, oder in dem Umstand, dass im Bundesministerium für Justiz Richterinnen und Staatsanwälte tätig werden können (§ 205 RStDG).

Zur besseren Absicherung der Resilienz der Gerichtsbarkeit sollten möglichst viele Aspekte der Aufgaben bei Gericht in möglichst unabhängiger Weise organisiert sein. Aus diesem Grund halten wir es für wichtig und notwendig, dass die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter beispielsweise ein eigenes Fortbildungsprogramm organisiert, das den Anforderungen und Bedürfnissen der Praxis entgegenkommt. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass dafür – trotz aller Sparzwänge – ausreichend Budget zur Verfügung gestellt wird.

Weiters halten wir es für notwendig, dass die Medienarbeit der Gerichte in (noch) unabhängigerer Form, nämlich in einer Weise organisiert wird, dass Interessenskollisionen mit politischen Entscheidungsträgern weder auftreten noch die Öffentlichkeitsarbeit beschränken können. Schlussendlich ist es erforderlich, dass sich die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass eine unabhängige, angemessen tiefgehende und inhaltlich umfassende Entscheidungsfindung möglich ist, und nicht nur – angesichts der Arbeitsbelastung ohnehin nicht einzuhaltenden – Kennzahlen nachgerannt wird.

Der Rechtsstaat ist kein Selbstläufer. Seine Resilienz entscheidet sich nicht erst in Krisenzeiten, sondern im Alltag: in Organisationsstrukturen, in Ressourcenfragen, in Kommunikationsformen und in der Bereitschaft, Unabhängigkeit aktiv zu sichern.

Dafür – und für die fehlenden Planstellen – werden wir uns mit all unserer Kraft auch weiterhin unermüdlich einsetzen.

Maria Nazari-Montazer

1)      International Association of Judges, 1000 Robes Webinar, 12.1.2026.

2)      Norwegian Association of Judges, Mitteilung zur Nobelpreis-Nominierung 2026.

3)      https://verfassungsblog.de/justiz-projekt/zusammenfassung-ergebnisse-des-justiz-
projekts/.


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