Mitgliedschaft bei der Richtervereinigung Österreich beantragen

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter können werden:

  • Alle österreichischen Richterinnen und Richter im aktiven Dienst und im Ruhestand
  • Alle österreichischen Richteramtsanwärterinnen und -anwärter
  • Österreicherinnen und Österreicher, die als Richter an internationalen oder supranationalen Gerichten ernannt sind.

Voraussetzungen
Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist grundsätzlich die Zugehörigkeit zum Richterstand in Österreich oder die oben genannten speziellen Positionen.

Mitgliedschaft und Zugangsdaten beantragen

Für die Beantragung Ihrer Mitgliedschaft und die Zusendung der Zugangsdaten kontaktieren Sie uns bitte direkt.