Richterbild und Unabhängigkeit

Eine Arbeitsgruppe wird Vorschläge für ein einheitliches Richterbild, die Auswahl und Ausbildung von Richterinnen und Richtern aller Gerichtsbarkeiten erarbeiten.

In den vergangenen Wochen standen Besetzungsverfahren und die Frage nach der persönlichen Eignung für das Richteramt erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Aus der Sicht der richterlichen Standesvertretung ist klar festzuhalten:

Jede Form nationalsozialistischen Gedankenguts, sowie jedwede Handlung oder Äußerung, die mit den Grund- und Menschenrechten im Widerspruch steht, ist mit der Ausübung des Richteramts unvereinbar.

Darüber hinaus ist auch jeder Anschein der politischen Einflussnahme zu vermeiden bzw eine solche zu verhindern und die richterliche Unabhängigkeit zu wahren. Eine parteipolitische Tätigkeit sehen wir daher als mit dem Richterberuf unvereinbar an.

In unserer Ethikerklärung haben wir deutlich gemacht, welche Werte wir vertreten und einfordern:

https://richtervereinigung.at/ueber-uns/ethikerklaerung/

Die richterlichen, unabhängigen Personalsenate müssen aufgrund der ihnen vorliegenden Information und der gesetzlichen Bestimmungen Besetzungsvorschläge erstatten. Diese sind für den Minister / die Regierung / den Bundespräsidenten nicht bindend. Kommen daher nachträglich Umstände hervor, die auf einen Mangel der persönlichen Eignung eines Kandidaten schließen lassen oder sonst maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit oder das Vertrauen in die Richterschaft haben können, dann sind diese in jedem Stadium des Besetzungsverfahrens zu berücksichtigen. Alle am Besetzungsverfahren Beteiligten tragen Verantwortung dafür, dass das Ansehen des Richteramts keinen Schaden nimmt und sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung aller Kandidaten eingehend geprüft wird.

Der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ist es ein großes Anliegen, dass für alle Formen der Gerichtsbarkeit (Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) hohe Qualitätsstandards gelten und die Auswahl und Ausbildung von Richterinnen und Richtern sorgfältig und unabhängig von politischer Einflussnahme vorgenommen wird. In Zusammenarbeit mit den anderen richterlichen Standesvertretungen wird daher eine Arbeitsgruppe Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Systeme und Regelwerke sowie Standards für ein einheitliches Richterbild erarbeiten.

Veröffentlicht am: 1. Okt. 2018

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