Kurzinfo Mai 2025
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Die Standesvertretungen der Richterinnen und Richter wurden in der Vorwoche vom Bundesministerium für Justiz über erste Details zum von der Bundesregierung vereinbarten Justizbudget für die Jahre 2025/2026 informiert. Die zentralen Aussagen des Gesprächs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Anzahl der Planstellen bleibe unverändert. Das Ressort verfüge – im Gegensatz zu anderen Ministerien, die offene Stellen unbesetzt lassen müssten – über ausreichende budgetäre Mittel, um sämtliche Planstellen auch tatsächlich besetzen zu können. Im Bereich des dem Sachaufwand zuzurechnenden Personals seien jedoch Kürzungen vorgesehen: Die Gerichtspraxis wird (unter Beibehaltung des erhöhten Ausbildungsbeitrages ab dem 8. Ausbildungsmonat) von sieben auf fünf Monate reduziert, die Zahl der Lehrlinge soll um 50 %, jene der Verwaltungspraktikant:innen sogar um 90 % gesenkt werden.
Insgesamt müssten im Justizressort Budgeteinsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro vorgenommen werden. Dies führe unter anderem zur Verschiebung noch nicht begonnener Bauprojekte. Auch im IT-Bereich seien Einsparungen vorgesehen, wobei der laufende Betrieb (inkl Support), die Weiterentwicklung von Justiz 3.0 sowie die IT-Sicherheit davon nicht betroffen sein sollen. Auffallend ist allerdings, dass die eben erst abgeschlossene Umstellung auf Microsoft Outlook (und Office) in wesentlichen Bereichen wieder rückgängig gemacht und stattdessen auf Open-Source-Software gesetzt werde.
Im Bereich der Fortbildung würden sämtliche Seminare zu „Social Skills“ – mit Ausnahme solcher im Rahmen von Managementlehrgängen – gestrichen. Veranstaltungen mit Nächtigungen sollen künftig in günstigeren Unterkünften abgehalten werden.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz sei die Finanzierung des laufenden Betriebs gewährleistet. Auch die Systempartner der Justiz – etwa die Familien- und Jugendgerichtshilfe sowie die Erwachsenenschutzvereine – würden laut Ministerium über die dafür notwendigen Mittel verfügen. In diesem Zusammenhang ist auf die im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht hinzuweisen: Geplant sind unter anderem eine Verlängerung der Frist für Erneuerungsverfahren auf bis zu fünf Jahre, die Abschaffung des verpflichtenden Clearings sowie eine erweiterte Verpflichtung für Rechtsanwält:innen und Notar:innen zur Übernahme von Erwachsenenvertretungen.
Wie bereits in den vergangenen Tagen gegenüber den Medien, haben wir auch gegenüber dem Präsidialsektionschef unsere große Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass trotz des Bedarfs nach der Personalanforderungsrechnung (PAR) und der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Aufgabenlast keine zusätzlichen richterlichen Planstellen geschaffen werden. Wir haben deshalb eingefordert, dass den Aussagen der Justizministerin – wonach alles in ihrer Macht Stehende unternommen werde, um die Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen und die Dienstaufsicht mit besonderer Bedachtnahme auf den Arbeitsanfall ausgeübt werden müsse – auch konkrete und spürbare Maßnahmen folgen. In den kommenden Wochen wollen wir hierzu auch den Dialog mit den Behördenleiter:innen intensivieren.
Gleichzeitig werden wir weiterhin öffentlich darauf hinweisen, dass angesichts der hohen Arbeitsbelastung und der anhaltenden personellen Unterdotierung in zahlreichen Bereichen der Justiz im laufenden und kommenden Jahr vielfach nur ein „Notbetrieb“ möglich sein wird – mit spürbaren Einschränkungen für die Bevölkerung und Auswirkungen auf die Verfahrensdauer. Wir werden nicht müde, den dringenden Planstellenbedarf bei jeder sich bietenden Gelegenheit deutlich zu machen.
Abschließend möchten wir betonen: Auch wenn die Budgetpräsentation für uns in zentralen Punkten enttäuschend war – insbesondere mit Blick auf die dringend notwendigen neuen Planstellen – lassen wir uns in unserem Engagement nicht entmutigen und werden weiterhin mit Nachdruck, Sachlichkeit und Ausdauer für eine personell und strukturell gut ausgestattete Gerichtsbarkeit eintreten – im Interesse der Kolleg:innen ebenso wie im Interesse der Bürger:innen.
Mit besten Grüßen
Gernot Kanduth & Martin Ulrich