Die Gerichtsbarkeit (Judikative) zählt neben der Legislative und Exekutive zu einer der drei Staatsgewalten und unterliegt dem Prinzip der Gewaltenteilung. Für den Bereich der Gerichtsbarkeit sind in einem Staat die Gerichte verantwortlich. Man bezeichnet sie auch als die „rechtsprechende Gewalt“, „Rechtsprechung“ oder „Judikative“.

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie sich die ordentlichen Gerichte von den Verwaltungsgerichten unterscheiden, wer bei Gericht entscheidet, in welchem Verhältnis die Höchstgerichte zueinander stehen und was der Europäische Gerichtshof mit den österreichischen Gerichten zu tun hat. Neben einem Einblick in die Gerichtsorganisation bekommen Sie auch einen Überblick über die Zuständigkeiten, den Instanzenzug und die Verwaltungsgerichte.