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Ein wichtiger Schritt

Editorial 04/2015
von Christian Haider und Martin Ulrich

Gehaltskürzungen abgewehrt! – so könnte, auf den Punkt gebracht, die Arbeit der Standesvertretungen in den letzten Monaten in zwei Worten beschrieben werden. Ein Gesetzesentwurf, der innerhalb weniger Tage ohne Begutachtung und trotz intensiver Proteste mit dem Ziel beschlossen wurde, die Anrechnung der Vordienstzeiten europarechtskonform zu regeln, führte zu einer Gehaltskürzung für alle Bundesbediensteten von der Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in besonderem Ausmaß betroffen waren. Nach der Zusage der Frau Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl, am 26.01.2015 dieses Gesetz so zu reformieren, dass es zu keinen Verlusten kommt, folgten Wochen intensiver  Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und dem Bundeskanzleramt sowie dem Finanzministerium, in die die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD, – weit über die berufsgruppenbezogenen Verhandlungen hinaus -, eingebunden war. Von der  Dienstgeberseite wurde stets betont, dass ausschließlich ein europarechtskonformes, diskriminierungsfreies System geschaffen werden soll und dabei Gehaltskürzungen zu Lasten der Bediensteten nicht beabsichtigt wären. Wir haben anhand unzähliger Einzelfälle belegt, dass das Gesetz, so wie es beschlossen wurde, bei allen Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu  erheblichen Verlusten führt und zwar keineswegs nur zu Verlusten von wenigen Euro, wie dies teilweise in den Medien kolportiert wurde.

Nach harten, oft auch zähen Verhandlungsrunden wurde schließlich ein Entwurf vorgelegt, der – unter Beibehaltung der neuen Systematik – die Wahrung der Ansprüche des größten Teils der aktuell im Dienststand befindlichen Bediensteten sicherstellt.  Das ist ein schöner Erfolg, gleichzeitig aber auch nur ein weiterer wichtiger Schritt auf einem langen, steinigen Weg. Wir haben erreicht, dass wir durch die Neuregelung der Anrechnung der Vordienstzeiten, die durch die Entscheidungen des EuGH im vergangenen Jahr erforderlich wurde und die damit verbundene Überleitung ins neue System, nicht schlechter gestellt werden, als bisher.

Das ändert aber nichts daran, dass es in den bestehenden Gehaltssystemen sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichheiten gibt, die beseitigt werden müssen. Es ist und bleibt beispielsweise unverständlich, dass die Arbeit eines Familienrichters oder einer Mietenrichterin anders entlohnt wird als die Arbeit einer Arbeits- und Sozialrechtsrichterin oder eines Firmenbuchrichters. Es kann für die Entlohnung nicht entscheidend sein, ob an einem Verkehrsunfall mit Blechschaden zwei billige Kleinwagen oder zwei Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse beteiligt waren. Der Beruf der Richterin oder Staatsanwältin, des Staatsanwalts oder Richters muss auch künftig attraktiv bleiben. Es muss unser Anspruch sein, stets die besten Juristinnen und Juristen für eine Tätigkeit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewinnen.

Dafür muss aber das Besoldungssystem sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich mit anderen juristischen Berufen bestehen können und eine angemessene Entlohnung der Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in allen Instanzen sichergestellt sein.

Die enge Einbindung der (auch verwaltungs-)richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen durch die GÖD-Zentrale sehen wir nicht nur als Wertschätzung gegenüber unseren miteinander eng verbundenen Berufsständen, sie zeigt auch, dass für gemeinsam erzielte Erfolge eine starke gewerkschaftliche Vertretung und die geeinte Unterstützung durch alle Kolleginnen und Kollegen (auch in der Zukunft) unerlässlich ist.

Besoldungsreform jetzt! – so könnte, auf den Punkt gebracht, das Motto der Standesvertretungen in der nahen Zukunft beschrieben werden.

Veröffentlicht am: 22. Apr. 2015

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